Wir unterstützen in vertraglichen, kompetenzrechtlichen und haftungsrechtlichen Fragestellungen.
Kein anderes Rechtsgebiet weist eine stärkere Nähe zu unserem Arbeitsrecht auf, als das Gesellschaftsrecht. Im Gesellschaftsrecht geht es um die Gründung, die Auf- oder Abspaltung von Gesellschaftsteilen, die Gestaltung von Betriebsübergängen, die Umwandlung, den Verkauf oder die Auflösung von Gesellschaften. Wir beraten und begleiten Gesellschafter und deren Organe in allen gesellschaftsrechtlichen Auseinandersetzungen. Wir unterstützen die Gesellschaft oder deren Geschäftsführer und Vorstände in vertraglichen, kompetenzrechtlichen aber auch haftungsrechtlichen Fragestellungen.
Wir beraten Unternehmen und Ihre Organe bei der Vorbereitung und Durchführung aller gesellschaftsrechtlichen Maßnahmen und führen die notwendigen gerichtlichen Prozesse bundesweit. Steuerliche Fragestellungen behandeln wir mit kompetenten Steuerberatern oder Wirtschaftsprüfern.
Ihre Fachanwältin:
Dr. Claudia Hahn
+49 (0) 711 253 584 – 0