Compliance

Wirksames Compliance-Management setzt die ständige Beobachtung der Gesetzeslage voraus.


Compliance

Unternehmen kommen nicht mehr daran vorbei, funktionierende Compliance-Prozesse einzuführen, Risikoanalysen durchzuführen, Eskalationsverfahren zu betreiben, um die Auflösung bereits entstandener bzw. zur Verhinderung befürchteter NON-Compliance-Situationen zu begegnen. Im internationalen Geschäftsverkehr lauern erhebliche Gefahren durch unterschiedliche gesellschaftliche, kulturelle und ethische Rahmenbedingungen.


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Ihre Fachanwältin:
Dr. Meike Kuckuk
+49 (0) 711 253 584 – 0

Was ist Compliance?

Als Compliance werden die Bemühungen und Vorkehrungen bezeichnet, die ein Unternehmen trifft, um sicherzustellen, dass gesetzlich geregelte und intern vereinbarte Normen eingehalten werden. Davon sind Vorstandsmitglieder ebenso betroffen wie Arbeitnehmer.

Das Compliance-Management gehört zu den betriebswirtschaftlichen Maßnahmen, ohne die grundsätzlich kein Unternehmen auskommen kann. Wirksames Compliance-Management setzt die ständige Beobachtung der Gesetzeslage voraus. Auf jede Veränderung von Gesetzen, Verordnungen oder der höchstrichterlichen Rechtsprechung, die den Tätigkeitsbereich des Unternehmens betreffen könnte, muss umgehend reagiert werden. Durch unverzügliche Information an alle betroffenen Abteilungen ist sicherzustellen, dass es nicht zu haftungsträchtigen Verstößen gegen geltende Rechtsvorschriften kommt.

In jedem Unternehmen gibt es eine Vielzahl von Vorschriften, die beachtet werden müssen, um Schaden vom Unternehmen selbst und von seinen Mitarbeitern fernzuhalten. Einige dieser Vorschriften entfalten Außenwirkung während andere nur im internen Bereich gelten. Der Gesetzgeber hat Unternehmen, die als Rechtsträger auftreten, bestimmte Verpflichtungen auferlegt. Die Einhaltung von Benachteiligungsverboten und die Gewährleistung von Chancengleichheit gehören ebenso dazu, wie das Befolgen von Bestimmungen gegen Korruption und Vorteilsgewährung oder Vorteilsannahme. Daneben können auch die Verletzung geschützter Urheberrechte oder Eingriffe in andere geschützte Rechte Dritter durch weisungsabhängige Mitarbeiter zu rechtlichen Problemen für das Unternehmen führen.

Was ist ein Pflichtenkodex?

Neben den von jedem Unternehmen einzuhaltenden, gesetzlich geregelten Vorschriften ist es heute üblich, dass sich Unternehmen über den Rahmen der gesetzlichen Verpflichtungen hinaus zur Einhaltung ihrer Unternehmensphilosophie einen eigenen Pflichtenkodex auferlegen. Aus solchen Verpflichtungserklärungen können Außenstehende zwar keine Rechte gegen das Unternehmen ableiten, aber die Einhaltung der selbst auferlegten Vorgaben dient der im Konkurrenzkampf wichtigen positiven Eigendarstellung von Konzernen.

In diesen Bereich gehören unter anderem verpflichtende Bekenntnisse für den Umgang mit Arbeitnehmern und der Mitarbeiter untereinander. Gerade Unternehmen, die von der Öffentlichkeit aufgrund ihrer Tätigkeitsgebiete kritisch betrachtet werden, können heute nicht auf Compliance verzichten.

Rechtsbetreuung durch die Kanzlei Frahm Kuckuk

Gutes Compliance-Management schützt das Unternehmen einerseits vor rechtlicher Inanspruchnahme wegen Verstoßes gegen gesetzliche Regelungen, auf der anderen Seite dient Compliance dazu, das Ansehen bei Kunden, Geschäftspartnern und möglichen Kreditgebern zu erhalten und zu erhöhen.

Um Compliance wirksam durchzusetzen sind sorgfältige Informationen und ein interner Maßnahmenkatalog für den Fall einer Zuwiderhandlung notwendig. Außerdem müssen die Voraussetzungen dafür geschaffen werden, dass alle Verstöße gegen das gemeinsame Regelwerk schnell erkannt und geahndet werden können.

Zur Sicherung der Compliance und zum Aufstellen eines durchsetzbaren internen Maßnahmenkatalogs sind juristische Fachkenntnisse erforderlich. Die erfahrenen Fachanwälte der Kanzlei Frahm Kuckuk erarbeiten gemeinsam mit den Führungskräften Ihres Unternehmens gezielt solche Regelungen, die sich auch in der Praxis Ihrer unternehmerischen Tätigkeit effektiv anwenden und durchsetzen lassen. Selbstverständlich stehen die Anwälte Ihnen mit ihrem juristischen Sachverstand auch dann zur Verfügung, wenn es tatsächlich Regelverstöße festgestellt worden sind und ein Eingreifen notwendig wird.