Gut Beraten

Wir beraten und vertreten bei der Verhandlung und dem Abschluss von Aufhebungsverträgen in jedem Stadium.


Aufhebungsverträge

Unzählige Aufhebungsverträge werden jeden Tag in Deutschland unterzeichnet. Anders als bei einer Kündigung beendet der Aufhebungsvertrag das Arbeitsverhältnis im gegenseitigen Einvernehmen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Die Inhalte eines Aufhebungsvertrages sind ausschließlich das Ergebnis der Verhandlungen zwischen den Arbeitsvertragsparteien. Im Rahmen dieser Verhandlungen werden von der Abfindungszahlung bis zur betrieblichen Altersversorgung sämtliche Beendigungsmodalitäten geregelt und auch die sozialversicherungsrechtlichen und steuerrechtlichen Aspekte mit einbezogen. Deshalb ist Verhandlungsgeschick und der fachliche Rat einschließlich der Risikoanalyse unerlässliche Voraussetzung für die erfolgreiche Begleitung und den Abschluss des Aufhebungsvertrages. 


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Ihre Fachanwältin:
Dr. Meike Kuckuk
+49 (0) 711 253 584 – 0

Was ist ein Aufhebungsvertrag?

Aufhebungsverträge sind Verträge, die abgeschlossen werden, um  die aus anderen Verträgen resultierenden gegenseitigen Verpflichtungen zu beenden.

Durch die Unterzeichnung eines Vertrages gehen die Vertragsparteien eine Bindung ein. Wann die vertragliche Bindung enden soll, kann im Vertrag festgelegt werden.

Bei dem Abschluss eines Aufhebungsvertrages müssen alle Vertragsparteien mitwirken, die den aufzulösenden Vertrag unterzeichnet haben. Aufhebungsverträge führen alle aus dem ursprünglichen Vertragsverhältnis resultierenden Rechte und Pflichten einer Regelung. Auch für den Abschluss von Aufhebungsverträgen gilt der Grundsatz der Vertragsfreiheit. Es können alle Klauseln und Vereinbarungen aufgenommen werden, die nicht den guten Sitten widersprechen.

Wann macht ein Aufhebungsvertrag Sinn?

Aufhebungsverträge sind eine Alternative zur Kündigung. Die Beendigung eines Arbeitsverhältnisses ist gesetzlich und auch (tarif-)vertraglich vom Vorliegen von Gründen und der Einhaltung von Fristen abhängig. Durch Abschluss eines Aufhebungsvertrages können sowohl die Fristen als auch die Bedingungen außer Kraft gesetzt werden. Gleichzeitig werden alle Modalitäten des bisherigen Vertragsverhältnisses und deren Abwicklung geregelt.

Das genaue Abwägen von Vor- und Nachteilen von Aufhebungsverträgen und ihrer einzelnen Regelungen setzt juristische Fachkenntnisse, einen guten Überblick über die Faktenlage und Erfahrung in diesem Bereich voraus.

Kompetente Beratung durch die Kanzlei Frahm Kuckuk

Die auf Arbeitsrecht spezialisierten Rechtsanwälte der Kanzlei Frahm Kuckuk beraten alle Vertragsparteien individuell darüber, welche Vertragsgestaltung in ihrer konkreten Situation vorteilhaft sein könnte und welche nachteiligen Auswirkungen unbedingt vermieden werden sollten. Mit Verhandlungsgeschick und Erfahrung werden Ergebnisse gefunden und in eine passgenaue vertragliche Vereinbarung überführt.

Wir beraten und vertreten Unternehmen und Führungskräfte bei der Verhandlung und dem Abschluss von Aufhebungsverträgen in jedem Stadium. Unsere arbeitsrechtliche Expertise und die langjährigen Erfahrungen gewährleisten hierbei die optimale Beratung und Interessenvertretung für den erfolgreichen Abschluss.