Wir beraten seit Jahren Unternehmen und Konzerne im Zusammenhang zu sämtlichen Fragen der Flexibilisierung von Arbeitszeiten.
Im Arbeitszeitrecht befassen wir uns mit der Flexibilisierung von Arbeitszeiten und den Spielräumen, trotz der Grenzen, die das Arbeitszeitgesetz weist. Flexible Arbeitszeiten ermöglichen es, passgenaue Lösungen zu finden, um jenseits des Acht-Stunden-Tages in einer Fünf-Tage-Woche diejenigen Arbeitszeiten abzurufen, die der Betrieb benötigt. Sie helfen aber auch, den Arbeitnehmern Arbeitszeiten anzubieten, die diese nach ihren individuellen Bedürfnissen wünschen. So begleiten wir die Ausgestaltung von Verträgen, zur Gleitzeit, zu Jahresarbeitszeiten, zu Schicht- oder Freischichtsystemen, gestalten Arbeitszeitkonten oder die Vertrauensarbeitszeit, einschließlich der Abstimmungen mit dem Betriebsrat, z. B. über den Abschluss von Betriebsvereinbarungen.
Ihre Fachanwältin:
Dr. Claudia Hahn
+49 (0) 711 253 584 – 0
Wir beraten seit Jahren Unternehmen und Konzerne im Zusammenhang mit der Flexibilisierung von Arbeitszeiten und deren gesetzkonformer Ausgestaltung. Unser Ziel ist es, passgenaue Lösungen zu finden, die den Beteiligten wirklich weiterhelfen. Dazu gehört nicht nur die Beratung, sondern auch das Führen von Einigungsstellenverfahren oder gerichtlichen oder behördlichen Verfahren.
Das europäische Arbeitszeitrecht, aber auch das deutsche Arbeitszeitgesetz geben strenge Regeln vor, die die Dauer der Arbeitszeit, die Einhaltung von Ruhens- und Pausenzeiten sowie die Beachtung von Ausgleichszeiträumen verlangen. Bei Überschreitung dieser Grenzen drohen Arbeitgebern Sanktionen. Wir begleiten und beraten Arbeitgeber frühzeitig, um Fallstricke rechtzeitig zu erkennen und Verstöße zu vermeiden.