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Bühnenarbeitsrecht gilt für den Abschluss, die Beendigung und die Gestaltung von Arbeitsverhältnissen mit Beschäftigten, die an Bühnen, also bei Theatern und Orchestern, beschäftigt sind. Auf und neben den Bühnen sind viele verschiedene Arbeitnehmer tätig, um die Durchführung künstlerischer Veranstaltungen möglich zu machen. Es handelt sich dabei nicht nur um Künstler, sondern auch um Bühnenarbeiter und weiteres, nicht künstlerisches Personal.
Weil sich Bühnenarbeitsrecht einschließlich der Besonderheiten der Schiedsgerichtsbarkeit in wesentlichen Punkten vom sonstigen Arbeitsrecht unterscheidet, unterliegt das Bühnenarbeitsrecht besonderen Regeln. Das Bühnenarbeitsrecht wird maßgeblich durch Tarifverträge geprägt. Dabei sind die Besonderheiten der einzelnen Künstlergruppen durch die jeweils einschlägigen Tarifverträge geregelt. Arbeitsvertragsverhältnise des nichtkünstlerischen Personals findet regelmäßig der TVöD oder der TV-L Anwendung. Frau Dr. Kuckuk ist Expertin in diesem besonderen Rechtsgebiet und begleitet und vertritt bundesweit eine Vielzahl von Theatern und Orchestern. Sie kennt nicht nur sämtliche Besonderheiten des Bühnenarbeitsrechts und die verfahrensrechtlichen Besonderheiten der Bühnenschiedsgerichte, sondern auch die besonderen Belange der Kulturbranche.
Ihre Fachanwältin:
Dr. Meike Kuckuk
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