Ihr Unternehmen benötigt eine Reduzierung der Personalkosten? Die gesellschaftsrechtliche oder betriebliche Struktur bedarf der Optimierung?
Unter der Leitung von Herrn Dr. Frahm verfügen wir über ein eingespieltes Team zur Umsetzung der notwendigen Maßnahmen. Dies beinhaltet selbstverständlich insbesondere auch die Einhaltung aller formellen Erfordernisse wie die Aufbereitung der notwendigen Informationen, die Erstellung aller Vereinbarungen inklusive Massenentlassungsanzeige und Betriebsratsanhörungen.
Ihr Fachanwalt:
Dr. Sebastian Frahm
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Als Restrukturierung werden die Maßnahmen bezeichnet, die erforderlich sind, um einen Betrieb vor wirtschaftlichen Schwierigkeiten zu bewahren oder ihn aus solchen zu befreien, wenn sie sich bereits konkretisiert haben. Eine Restrukturierung wird notwendig, wenn es zur Überwindung von Notlagen nicht mehr ausreicht, neue Kredite aufzunehmen, einzelne Arbeitsgänge produktiver zu gestalten und den Marktauftritt zu verbessern. Der Einleitung von Restrukturierungsmaßnahmen geht eine intensive Analyse der wirtschaftlichen Gegebenheiten voraus. Die Alternative zur Restrukturierung wird häufig nur noch darin bestehen, einen Insolvenzantrag beim zuständigen Gericht einzureichen.
Der Beginn eines Restrukturierungsprozesses wird nicht nur den Verantwortungsträgern sondern auch allen anderen Beschäftigten im Unternehme nicht lange verborgen bleiben. Die Ankündigung und die Vorbereitung einschneidender Änderungen im organisatorischen, kaufmännischen aber auch im gewerblichen Bereich führt dazu, dass Nervosität und Ängste entstehen. Arbeitnehmer, Betriebsrat und Gewerkschaftsvertreter beobachten die sich abzeichnenden Entwicklungen im Regelfall mit erhöhter Aufmerksamkeit und Skepsis. In dieser auch für einen Unternehmer oder einen Manager schwierigen Situation ist es wichtig, auf kompetente und umfassende Beratung vertrauen zu können. Die Rechtsanwälte der Kanzlei Frahm Kuckuk verfügen über besondere Fachkenntnisse und reichhaltige praktische Erfahrungen bei der Restrukturierung von Unternehmen aus den unterschiedlichsten Bereichen. Vom Familienunternehmen bis zum Großkonzern kann jedes Unternehmen durch interne oder externe Entwicklungen in eine Situation geraten, aus der heraus nur durch kurzfristiges, beherztes Einleiten von Restrukturierungsmaßnahmen erheblicher Schaden vom Unternehmen abgewendet werden kann.
Die notwendigen Umstrukturierungsmaßnahmen, die das grundsätzliche Ziel haben, Kosten einzusparen, betreffen in fast alle Fällen auch die laufenden Arbeitsverhältnisse. Ohne eine kompetente arbeitsrechtliche Beratung besteht generell die Gefahr, durch übereilte Entscheidungen neue Kostenrisiken einzugehen statt Kosten einzusparen. Das vorschnelle Aussprechen von Kündigungen kann zu arbeitsgerichtlichen Prozessen und zu Verpflichtungen führen, neben Verfahrenskosten auch noch Abfindungen zahlen zu müssen. Sinnvoller ist es, zunächst über Alternativen zur Kündigung nachzudenken. Solche Alternativen können darin bestehen, mit Arbeitnehmern über einverständliche Vertragsveränderungen zu verhandeln oder Arbeitsverträge fortbestehen zu lassen, aber aufgrund der Umstrukturierung im Betrieb Kurzarbeit anzuordnen. Ein Teil der den Arbeitnehmern zustehenden Löhne werden in einem solchen Fall nach den Vorschriften des SGB III als Transferkurzarbeitergeld übernommen.
Zu den Restrukturierungsmaßnahmen gehört das Outsourcing. Die Auslagerung von Betriebsteilen oder Arbeitsbereichen, die nicht zum Kernbereich der Unternehmenstätigkeit gehören, dient der Entlastung in wirtschaftlich schwierigen Phasen. Bei der Erstellung des notwendigen Sanierungsplanes müssen alle rechtlichen Fragen, die mit einem teilweisen Betriebsübergang verbunden sind, bedacht werden. Die gesetzlichen Vorschriften des § 613 a BGB sind dabei unbedingt einzuhalten. Dazu gehört es, die betroffenen Arbeitnehmer rechtzeitig über die geplanten Maßnahmen zu unterrichten. In einigen Fallkonstellationen kann es darüber hinaus sinnvoll sein, für die Phase der Restrukturierung im Unternehmen einen Interim Manager einzustellen, der Fachkenntnisse mit dem zur Einleitung einschneidender Maßnahmen notwendigen inneren Abstand einleiten kann. Hinsichtlich der mit einem solchen Schritt verbundenen rechtlichen und organisatorischen Regelungen schafft eine Beratung durch den Fachanwalt aus der Kanzlei Frahm Kuckuk den notwendigen Überblick.
Ihr Unternehmen benötigt eine Reduzierung der Personalkosten? Die gesellschaftsrechtliche oder betriebliche Struktur bedarf der Optimierung? Sie planen die Schließung von Teilbereichen oder die Verlegung von Betrieben bzw. Betriebsteilen? In diesen und allen anderen Fragen der Restrukturierung stehen wir Ihnen mit Rat und Tat zur Seite. Wir verfügen über langjährige und intensive Erfahrung in allen denkbaren Konstellationen. Wir verhandeln mit Ihnen die notwendigen Interessenausgleiche und Sozialpläne sowie gegebenenfalls Sanierungstarifverträge.