Beschäftigungssicherung im Sanierungstarifvertrag gilt „absolut“

30. März 2015

Ist in einem Sanierungstarifvertrag eine Beschäftigungssicherung geregelt und haben die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer Sanierungsbeiträge in Gestalt von erhöhter Arbeitszeit ohne Entgeltausgleich sowie Verzicht auf Sonderzahlungen oder laufendes Entgelt eine Gegenleistung erbracht, ist eine Aufhebung dieses Sanierungstarifvertrages nachträglich unmöglich.

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Referenzentwurf – Auch Ärzte können demnächst bestochen werden

18. März 2015

Künftig sollen Bestechung und Bestechlichkeit niedergelassener Ärzte unter Strafe gestellt werden. Das Bundesjustizministerium hat einen Referentenentwurf vorgelegt, der insbesondere für die Pharmaindustrie und für Ärzte von Bedeutung ist. Danach soll ein neuer Straftatbestand in das Strafgesetzbuch eingeführt werden: der § 299a StGB.

Zahlt z.B. ein Pharmaunternehmen einem niedergelassenen Arzt eine Prämie dafür, dass er ein bestimmtes Medikament verschreibt, war dies bislang nicht strafbar. Der Bundesgerichtshof hatte im Jahr 2012 so entschieden.

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Gleichheitswidrige Gruppenbildung durch die Dienstkleidung

2. März 2015

Arbeitgeben und Betriebsrat haben bei Regelungen über die Dienstkleidung in einer Betriebsvereinbarung den Gleichbehandlungsgradundsatz zu beachten. Ein Verstoß führt zur Unwirksamkeit der konkreten Norm. Nach §75 | BetrVG haben der Arbeitgeber

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LAG Berlin-Brandenburg – 7 SA 1619/14: Kündigungsbeschränkung in einer Betriebsvereinbarung muss auch bei Widerspruch gegen den Übergang des Arbeitsverhältnisses gelten

10. Februar 2015

Eine Betriebsvereinbarung mit Beschäftigungssicherungsregelung darf hiervon Arbeitnehmer, die dem Übergang ihres Arbeitsverhältnisses auf einen Rechtsnachfolger widersprochen haben, nicht ausnehmen. Dies hat das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg mit Urteil vom 10.02.2015 entschieden. Eine derartige Regelung verstößt gegen den betriebsverfassungsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz und ist rechtsunwirksam.

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Kein doppelter Urlaub bei unterjährigem Arbeitgeberwechsel

9. Februar 2015

In der betrieblichen Praxis vielfach unbekannt ist die Tatsache, dass ein Arbeitnehmer, der mehr als sechs Monate im Arbeitsverhältnis stand und in der zweiten Jahreshälfte ausscheidet, den vollen Jahresurlaub verlangen kann. Ist eine Gewährung des Urlaubs wegen Beendigung des Arbeitsverhältnisses ganz oder teilweise nicht mehr möglich, so ist der Urlaubsanspruch nach § 7 Abs. 4 BUrlG abzugelten. Obwohl dies in den §§ 4 und 5 BUrlG deutlich geregelt ist, ist es ein weit verbreiteter Irrtum, dass der Arbeitnehmer bei einem unterjährigen Ausscheiden immer nur einen anteiligen Urlaubsanspruch hat. Tatsächlich hat ein Arbeitnehmer, der einen Urlaubsanspruch von 20 Arbeitstagen hat und bei einem Beginn des Arbeitsverhältnisses z. B. am 01. Januar 2015 mit Ablauf des 30. September 2015 aus dem Arbeitsverhältnis ausscheidet, nicht etwa nur einen Urlaubsanspruch in Höhe von 15 Tagen (20 x 9 : 12), sondern in Höhe der vollen 20 Urlaubstage. […]

Beschäftigung von Arbeitnehmern an Sonn- und Feiertagen nach werktäglichem Ladenschluss um 24:00 Uhr ist unzulässig

30. Januar 2015

Werden Arbeitnehmer an Sonn- oder Feiertagen beschäftigt, weil sie nach Ladenschluss um 24:00 Uhr des vorausgegangenen Werktags noch anwesende Kunden zu Ende bedienen oder Abwicklungsarbeiten vornehmen, so verstößt dies gegen Verfassungsrecht. Der Schutz der Sonn- und Feiertagsruhe gem. Art. 140 des Grundgesetzes (GG) verlangt, dass an diesen Tagen grundsätzlich die Verrichtung von abhängiger Arbeit zu ruhen habe. Hieran muss der Gesetzgeber sich orientieren. Deshalb muss die Regel gelten, dass die Sonn- und Feiertage Tage der Arbeitsruhe sind. Ausnahmen sind nur zur Wahrung höher- oder gleichwertiger Rechtsgüter möglich. Deshalb sieht das Arbeitszeitgesetz eingeschränkte Ausnahmen von dieser Sonn- und Feiertagsruhe vor.
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Richtiger Widerspruchsadressat bei mehreren Betriebsübergängen

20. Januar 2015

Geht ein Betrieb oder Betriebsteil durch Rechtsgeschäft auf einen anderen Inhaber über, so tritt der Erwerber in die Rechte und Pflichten aus den im Zeitpunkt des Übergangs bestehenden Arbeitsverhältnissen ein (§ 613a Abs. 1 Satz 1 BGB). Unter anderem über diese Rechtsfolge hat der bisherige Arbeitgeber oder der neue Inhaber des Betriebs oder Betriebsteils die vom Betriebsübergang betroffenen Arbeitnehmer in Textform zu unterrichten (§ 613a Abs. 5 BGB). Innerhalb eines Monats nach Zugang des Unterrichtungsschreibens haben die Arbeitnehmer das Recht, dem Übergang ihres Arbeitsverhältnisses auf den neuen Inhaber des Betriebs oder Betriebsteils schriftlich zu widersprechen (§ 613a Abs. 6 BGB).
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Einschlafen bei der Arbeit rechtfertigt nicht ohne weiteres eine Kündigung

10. Dezember 2014

Arbeitsgericht Köln 19. November 2014 (7 Ca 2114/14)

Wenn ein Arbeitnehmer während der Arbeit einschläft, kann dies nicht als Arbeitsverweigerung gewertet werden, die zur sofortigen Kündigung berechtigt. Selbst wenn es sich hierbei um eine Pflichtverletzung handeln sollte, bedarf es vor Ausspruch einer Kündigung einer vorherigen Abmahnung. Eine bereits erteilte Abmahnung wegen Verschlafens des Dienstbeginn ist insoweit nicht einschlägig, so dass gegebenenfalls eine weitere Abmahnung auszusprechen ist.

Verdeckte Arbeitnehmerüberlassung

5. Dezember 2014

Es liegt eine weitere wichtige Entscheidung zu der Rechtsfolge bei der Beschäftigung von Arbeitnehmern auf der Grundlage von Scheinwerkverträgen vor. Das Landesarbeitsgericht hat am 03. Dezember 2014 (4 Sa 41/14) entschieden, dass eine Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung dann keine rechtliche Wirkung entfaltet, wenn zwischen den beteiligten Unternehmern keine Arbeitnehmerüberlassungsvereinbarung, sondern ein Werk- oder Dienstvertrag zur Erbringung eines Werkes bzw. einer Dienstleistung abgeschlossen worden ist.
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Kanzlei Naegele nominiert zur Kanzlei des Jahres für Arbeitsrecht

2. September 2014

Die Beratung und Vertretung von Unternehmen, Körperschaften und Verbänden im Arbeitsrecht ist Schwerpunkt der juristischen Arbeit der Kanzlei Naegele aus Stuttgart. Weiterhin gehört die Vertretung von Vorständen, Geschäftsführern und Führungskräften zum Portfolio der Kanzleiarbeit. Acht bestens ausgebildete Rechtsanwälte verstehen ihre Arbeit auch als menschliche Aufgabe, um im Arbeitsrecht und bei Streitigkeiten wenn möglich außergerichtlich eine tragfähige Lösung zu erarbeiten. […]

Naegele gewinnt Bosch Compliance Chefin

11. Juli 2014

Die Leiterin der weltweit zuständigen Compliance-Abteilung der Robert Bosch GmbH, Dr. Susanne Jochheim, wechselt zum 1. August 2014 zu Naegele, Kanzlei für Arbeitsrecht. Dies teilte die Stuttgarter Kanzlei mit. „Damit geht für mich ein Wunsch in Erfüllung“, sagt die 48-jährige Arbeitsrechtlerin. Bereits als Studentin war es für sie eine ausgemachte Entscheidung, selbständige Rechtanwältin zu werden. […]